

Seit dem 28. Juni 2025 ist barrierefreie Gestaltung für einen Teil der deutschen Unternehmenswebsites keine Kür mehr, sondern gesetzliche Pflicht. An diesem Tag ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Seitdem kursiert in vielen Unternehmen dieselbe Reihe an Fragen: Betrifft uns das? Reicht ein anderer Kontrast im CSS? Und was passiert, wenn wir es schlicht ignorieren?
Das BFSG richtet sich nicht an jede Website, nur weil sie öffentlich abrufbar ist. Entscheidend ist, ob über die Seite eine gesetzlich erfasste Dienstleistung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten wird – also B2C-Leistungen wie Online-Shops, Buchungsstrecken, Bankdienstleistungen, bestimmte Telekommunikations- und E-Book-Angebote. Eine rein informative Unternehmensseite ohne Bestell-, Buchungs- oder Vertragsabschluss-Funktion fällt in der Regel nicht automatisch darunter.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Kleinunternehmen: Wer weniger als zehn Beschäftigte hat und gleichzeitig einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro, ist von den Pflichten des BFSG ausgenommen. Wer knapp über dieser Schwelle liegt oder mit dem Gedanken spielt, einen Onlineshop oder eine Buchungsfunktion einzuführen, sollte das Thema nicht erst dann prüfen, wenn die Funktion schon live ist.
Das BFSG selbst schreibt keine einzelne Technik vor, orientiert sich in der Praxis aber an den international etablierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Konformitätsstufe AA. Für den Alltag heißt das unter anderem:
In der Praxis liegen die Probleme selten an einer einzelnen groben Verletzung, sondern an einer Ansammlung kleinerer Lücken. Häufig fehlen Alt-Texte bei einem großen Teil der hochgeladenen Bilder, weil sie beim Import nie nachgetragen wurden. Formular-Plugins erzeugen Felder ohne sichtbares oder programmatisch verknüpftes Label. Cookie-Banner lassen sich nicht per Tastatur schließen und blockieren damit die gesamte Seite für Screenreader-Nutzer. Und viele Theme-Buttons setzen auf Farbkombinationen, die zwar zur Marke passen, aber den nötigen Kontrastwert unterschreiten.
Wer Bilder für die Website ohnehin überarbeitet, kann Alt-Texte im selben Arbeitsschritt direkt mitpflegen – das spart später einen separaten Durchgang durch die komplette Mediathek.
Für die Durchsetzung des BFSG sind die Marktüberwachungsstellen der Länder zuständig. Sie können Websites prüfen, Nachbesserungen anordnen und bei anhaltenden Verstößen Bußgelder verhängen. Zusätzlich sind auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich. Für Unternehmen, die betroffen sind, ist das Risiko damit nicht nur theoretisch – es lohnt sich, das Thema aktiv zu bearbeiten statt auf eine Beanstandung zu warten.
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Bietet die Website überhaupt eine BFSG-relevante Leistung an, und wenn ja, welche Bereiche sind betroffen – nur der Checkout, das gesamte Buchungssystem, oder die komplette Seite? Danach folgt eine technische Prüfung anhand der WCAG-AA-Kriterien, am besten mit einer Kombination aus automatisierten Tools und manueller Kontrolle, weil automatisierte Scanner erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme finden. Anschließend werden die Punkte priorisiert: Kontraste und fehlende Alt-Texte lassen sich meist schnell beheben, strukturelle Probleme in der Formular- oder Navigationslogik brauchen mehr Zeit. Wer eine Startseite oder zentrale Landingpage ohnehin überarbeiten lässt, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken statt sie im Nachgang aufzusetzen.
Muss jede Unternehmenswebsite barrierefrei sein?
Nein. Maßgeblich ist, ob über die Website eine gesetzlich erfasste Verbraucherdienstleistung angeboten wird. Rein informative Seiten sind in der Regel nicht automatisch verpflichtet.
Sind wir als kleines Unternehmen ausgenommen?
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme fallen unter die Kleinunternehmens-Ausnahme.
Reicht ein automatisierter Accessibility-Scan aus?
Ein Scan ist ein guter erster Überblick, deckt aber erfahrungsgemäß nicht alle Probleme auf. Für eine belastbare Einschätzung gehört eine manuelle Prüfung dazu.
Wenn ihr nicht sicher seid, ob eure Website betroffen ist oder wo die größten Lücken liegen, ist ein kurzer Check oft der schnellste Weg zur Klarheit. Meldet euch für eine erste Einschätzung – wir schauen uns eure Seite gemeinsam mit euch an.