

Ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei, Betreff „Google Fonts“, Forderung: 100 Euro Schadensersatz. Genau so etwas hat 2022 tausende Website-Betreiber in Deutschland erreicht. Viele haben daraus den falschen Schluss gezogen, nämlich dass Google Fonts ein Lizenzproblem seien. Das Urteil betraf aber etwas ganz anderes. Und die eigentlichen Lizenzfallen bei Schriften liegen woanders.
Dieser Beitrag trennt die beiden Themen sauber: Datenschutz bei der Einbindung auf der Website und Nutzungsrechte an der Schrift selbst. Er ersetzt keine Rechtsberatung, hilft dir aber, die richtigen Fragen zu stellen.
Das Landgericht München I (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) hat entschieden, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung unzulässig sein kann. Der Grund: Beim Seitenaufruf lädt der Browser die Schrift von Google-Servern, dabei wird die IP-Adresse des Besuchers übertragen. Der Betreiber musste 100 Euro immateriellen Schadensersatz zahlen. Es ist ein Urteil einer ersten Instanz und bindet andere Gerichte nicht, wird in der Praxis aber stark beachtet.
Wichtig: Es ging um die Auslieferung, nicht um die Lizenz. Die Schriften selbst darfst du kommerziell nutzen.
Die meisten Schriften auf fonts.google.com stehen unter der SIL Open Font License, einige unter Apache- oder Ubuntu-Font-Lizenz. Laut Google-FAQ darfst du sie kommerziell einsetzen, auf Websites, in Apps und im Druck. Welche Lizenz gilt, steht auf der Seite der jeweiligen Schriftfamilie. Wenn du Dateien weitergibst, musst du Lizenztext und Copyright-Hinweis mitliefern.
Um das Datenschutzproblem zu vermeiden, bindest du die Schrift lokal ein:
@font-face auf den lokalen Pfad verweisen und alle Verweise auf fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com entfernen.Bei WordPress laden Theme, Page-Builder oder Plugins Schriften oft unbemerkt nach. Prüfe deshalb nicht nur die Einstellungen, sondern tatsächlich den Netzwerk-Tab. Wie du dabei gleich die Ladezeit im Blick behältst, zeigt unser Beitrag zu langsamen WordPress-Websites.
Bei gekauften Schriften von Foundries oder Shops wird nach Einsatzzweck lizenziert. Die gängigen Modelle:
Der häufigste Fehler im Unternehmensalltag: Die Agentur kauft eine Desktop-Lizenz für die Gestaltung, das Corporate Design nutzt die Schrift später auf der Website, aber niemand hat eine Webfont-Lizenz. Auch die Zahl der Arbeitsplätze wird gern vergessen. Wenn zehn Mitarbeitende die Hausschrift in PowerPoint nutzen sollen, brauchen zehn Rechner eine Lizenz.
Gerade Punkt 5 gehört in ein Markenhandbuch. Was dort noch hineingehört, steht im Beitrag Was gehört in einen Brand Guide?. Und falls die Hausschrift im Alltag ohnehin ignoriert wird, hilft dieser Blick auf typische Gründe, warum sich niemand ans Corporate Design hält.
Ja, die Lizenz erlaubt es. Binde die Schriften lokal ein, damit beim Seitenaufruf keine Verbindung zu Google aufgebaut wird.
Wenn die Schrift kommerziell lizenziert ist und auf der Website laufen soll: ja, in der Regel zusätzlich zur Desktop-Lizenz. Prüfe die Bedingungen des Anbieters.
Das hängt vom Vertrag ab. Halte deshalb schriftlich fest, wer Lizenzen beschafft und auf wen sie ausgestellt sind.
Wenn du bei deiner Marke unsicher bist, welche Schriften wo eingesetzt werden dürfen, schau dir das mit uns gemeinsam an. Das ist meist eine Sache von einer Stunde, nicht von Wochen.